{"id":2278,"date":"2021-02-23T18:24:27","date_gmt":"2021-02-23T18:24:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.quadrat-facility.com\/?page_id=2278"},"modified":"2021-02-23T18:37:34","modified_gmt":"2021-02-23T18:37:34","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.quadrat-facility.com\/en\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\">\n<div  data-mk-stretch-content=\"true\" class=\"wpb_row vc_row vc_row-fluid jupiter-donut- mk-fullwidth-false  attched-false     js-master-row  mk-grid\">\n\t\t\t\t<style id=\"mk-shortcode-style-69fb53abe091f\" type=\"text\/css\"><\/style>\n<div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column column_container  jupiter-donut- _ jupiter-donut-height-full\">\n\t<style id=\"mk-shortcode-style-69fb53abe1a0d\" type=\"text\/css\">#text-block-69fb53abe1a0d { margin-bottom:0px; text-align:left; }<\/style>\t<div class=\" vc_custom_1614105443542\">\n\n<div id=\"text-block-69fb53abe1a0d\" class=\"mk-text-block  jupiter-donut- \">\n\n\t\n\t<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<h2>1. Allgemeines<\/h2>\n<p>Der Abschluss von Vertr\u00e4gen mit Quadrat Facility Services GmbH als Auftragnehmer erfolgt allein auf der Basis dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, deren ausschlie\u00dfliche G\u00fcltigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbest\u00e4tigung anerkennt. Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit dies ausdr\u00fccklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, soweit dies ausdr\u00fccklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes.<\/p>\n<h2>2. \u00c4nderungen<\/h2>\n<p>Quadrat Facility Services GmbH als Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB zu \u00e4ndern, sofern die \u00c4nderungen unter Ber\u00fccksichtigung ihrer Interessen f\u00fcr den Auftraggeber zumutbar sind.<\/p>\n<h2>3. Pflichten des Auftragnehmers<\/h2>\n<p>Der Auftragnehmer hat die vertraglich vereinbarten Leistungen fachgerecht und kompetent zu erledigen. Der Auftragnehmer ist nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung der Leistung in einem angemessenen Zeitraum verpflichtet. Der Auftraggeber ist zur Rechnungsk\u00fcrzung nur berechtigt, wenn die Nacherf\u00fcllung nicht zur Beseitigung der ger\u00fcgten Beanstandungen gef\u00fchrt hat.<\/p>\n<h2>4. Pflichten des Auftraggebers<\/h2>\n<p>Der Auftraggeber hat vor Auftragsbeginn eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe \u00dcbergabe und Einweisung in die Immobilie sicherzustellen und auf m\u00f6gliche Gefahrenquellen ausdr\u00fccklich hin-zuweisen. Weicht der \u00fcbernommene Pflegezustand der Immobilie deutlich von einer turnusgem\u00e4\u00dfen Bewirtschaftung ab, kann der Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsbeginn ein Angebot f\u00fcr den erh\u00f6hten Einmalaufwand unterbreiten. Wird diese Beauftragung durch den Auftraggeber nicht \u00fcbernommen, so beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenfrei die erforderlichen Schl\u00fcssel, kaltes Wasser und Strom zur Verf\u00fcgung. Bei Bedarf \u00fcberl\u00e4sst der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen geeigneten verschlie\u00dfbaren Raum f\u00fcr Materialien und Maschinen.<\/p>\n<h2>5. Vertragsdauer und K\u00fcndigung<\/h2>\n<p>K\u00fcndigungsfristen werden in den einzelnen durch den Auftragnehmer abgeschlossenen Vertr\u00e4gen geregelt. Die M\u00f6glichkeit der fristlosen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 314 BGB bleibt unber\u00fchrt. Der Auftraggeber ist grunds\u00e4tzlich berechtigt, die K\u00fcndigung des Vertrags auszusprechen, wenn die \u00c4nderungen der AGB oder der Preisanpassungsklausel bzw. Preiserh\u00f6hung einen wesentlichen Nachteil f\u00fcr ihn darstellen.<\/p>\n<h2>6. Verg\u00fctungen<\/h2>\n<p>Die gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zur sofortigen Zahlung f\u00e4llig. Ersatzteile und Material f\u00fcr die Behebung kleinerer Sch\u00e4den werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Bei Gefahr in Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung der Rechnungen des Auftragnehmers in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung seiner eigenen Anspr\u00fcche durch den Auftraggeber zur\u00fcckzubehalten. Bei begr\u00fcndeten Zweifeln an der Bonit\u00e4t des Auftraggebers oder wenn der Auftraggeber einen Antrag auf Erlass des Insolvenzverfahrens gestellt hat, ist der Auftragnehmer zur sofortigen Einstellung seiner vertraglich geschuldeten Leistung berechtigt. Zur Aufrechnung oder Zur\u00fcckbehaltung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskr\u00e4ftig tituliert oder durch den Auftragnehmer anerkannt.<\/p>\n<h2>7. Anpassungsklausel<\/h2>\n<p>Wegen der Lohnintensit\u00e4t der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Preise zu erh\u00f6hen, wenn es w\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrages aufgrund gesetzlicher oder tariflicher \u00c4nderungen (Rahmentarifvertrag Geb\u00e4udereiniger) zu einer Erh\u00f6hung der Lohn- und Lohnnebenkosten beim Auftragnehmer kommt.<br \/>\nEine Erh\u00f6hung der Preise ist grunds\u00e4tzlich unter Ber\u00fccksichtigung der Preisentwicklung der letzten Jahre in Erw\u00e4gung zu ziehen und nur in dem Umfang zul\u00e4ssig, wie sich die Erh\u00f6hung der Lohn- und Lohnnebenkosten auf die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen auswirkt. Eine Anpassung kann erst ab dem ersten des der schriftlichen Anpassungserkl\u00e4rung folgenden Monats geltend gemacht werden. Eine Anpassung der Preise f\u00fcr Waren oder Dienstleistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<h2>8. Haftung<\/h2>\n<p>Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Die Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den ist nur dann ausgeschlossen, soweit diese auf einer leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Unber\u00fchrt bleibt ferner die Haftung f\u00fcr die Verletzung von Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (Hauptleistungspflichten).<\/p>\n<h2>9. Abwerbung<\/h2>\n<p>Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskr\u00e4fte von Quadrat Facility Services GmbH stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter<br \/>\nAbwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals von Quadrat Facility Services GmbH zu sehen, die geeignet ist, eine K\u00fcndigungsbereitschaft zu f\u00f6rdern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchf\u00fchrung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu besch\u00e4ftigen. Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverh\u00e4ltnis fristlos zu l\u00f6sen. Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in H\u00f6he eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine K\u00fcndigung jedoch durch Abwerbungsma\u00dfnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.<\/p>\n<h2>10. Betriebs\u00fcbergang<\/h2>\n<p>Der Auftraggeber erkl\u00e4rt gegen\u00fcber dem Auftragnehmer, dass die auf den Auftragnehmer \u00fcbertragene T\u00e4tigkeit nicht einen eigenen Wirtschaftszweig bzw. eine eigene Wirtschaftseinheit darstellt. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt weiter, dass durch die \u00dcbertragung der T\u00e4tigkeit keine K\u00fcndigungen gegen\u00fcber eigenen, bisher auf diesem Gebiet t\u00e4tigen Mitarbeitern ausgesprochen wurden. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften der \u00dcbergang eines solchen gek\u00fcndigten Arbeitsverh\u00e4ltnisses des Auftraggebers auf den Auftragnehmer festzustellen sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Pflichten eines so \u00fcbergegangenen Arbeitsverh\u00e4ltnisses frei.<\/p>\n<h2>11. Unterbrechung der Dienstleistung<\/h2>\n<p>Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt kann Quadrat Facility Services den Service, soweit dessen Ausf\u00fchrung unm\u00f6glich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Quadrat berechtigt, die Rechnungslegung gem\u00e4\u00df Vertrag durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<h2>12. Salvatorische Klausel<\/h2>\n<p>Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die Parteien verpflichtet, diese Bestimmung durch eine andere Vertragsbestimmung zu ersetzen, welchen den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie m\u00f6glich erreicht.<\/p>\n<h2>13. Gerichtsstand<\/h2>\n<p>Mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts, sowie mit nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, wird als Gerichtsstand der Sitz der Hauptverwaltung des Auftragnehmers, Berlin, vereinbart. Der Gerichtsstand Berlin wird mit Personen, die nicht Vollkaufleute sind, ausdr\u00fccklich und ausschlie\u00dflich f\u00fcr das Mahnverfahren vereinbart.<\/p>\n<h2>14. Schlichtung<\/h2>\n<p>Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuf\u00fchren, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterst\u00fctzung eines neutralen Schlichters unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, pers\u00f6nlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder \u00fcber seine G\u00fcltigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Institution der Industrie- und Handelskammer Berlin, Fasanenstra\u00dfe 85, 10625 Berlin durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Letzte Aktualisierung: 23.02.2021<\/p>\n\n\t<div class=\"clearboth\"><\/div>\n<\/div>\n\n\t<\/div>\n<\/div>\n\t<\/div>\n\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. 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