Zuverlässiger Winterdienst

Als Immobilieneigentümer haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört ab November der Winterdienst. Ab wieviel Uhr besteht Räumpflicht? Wann muss gestreut werden und welches Streugut darf verwendet werden? Wenn Sie uns beauftragen, müssen Sie sich um diese Fragen keine Gedanken mehr machen.

Unser Leistungsangebot

  • Winterdienst vom 1.11. bis 30.4.
  • Zuverlässige Schneebeseitigung und Glättebekämpfung
  • Führung eines Streubuchs
  • Verwendung von Streugut nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Entfernung von Streugut nach 7 frostfreien Tagen

Winterdienst
in Berlin
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    Wie sollen wir Sie kontaktieren?

    Was Sie zum Winterdienst in Berlin wissen müssen

    Anlieger sind streu- und räumpflichtig

    Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher und Inhaber eines im Grundbuch vermerkten Nutzungsrechts gelten als Anlieger und sind zur Schneebeseitigung und Glättebekämpfung auf den nächstgelegenen Gehwegen verpflichtet.

    Nächstgelegene Gehwege räumpflichtig

    Der Winterdienst in Berlin gilt für die nächstgelegenen Gehwege in der erforderlichen Breite. Wenn es keine Gehwege gibt, muss die bevorzugte Lauffläche auf der Straße gestreut und geräumt werden. Eine Ausnahme bilden Haltestellen und deren Wartebereiche. Hier ist die BSR für den Schneedienst zuständig.

    Räumbreite 1 m bis 3 m

    Die erforderliche Räumbreite beträgt bei kleineren Straßen mindestens 1 m. Für Gehwege der Hauptverkehrsstraßen und vieler Geschäftsstraßen gilt eine Breite von 1,5 m. In besonderen Fällen wie beim Kurfürstendamm ist eine Räumbreite von 3 m erforderlich.

    Streu- und Räumpflicht übertragbar

    Der Winterdienst in Berlin kann vom Anlieger auf einen Dritten übertragen werden. Wenn Sie Ihrer Streu- und Räumpflicht für die nächstgelegenen Gehwege nicht selbst nachkommen können oder wollen, sind Sie verpflichtet, eine geeignete Person oder Firma damit zu beauftragen.

    Schnee nicht beliebig aufhäufen

    Bei der Schneebeseitigung ist darauf zu achten, dass der Schnee neben Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen nur so hoch angehäuft wird, dass die Sicht nicht behindert wird. Auch sollte der Schnee nicht im Rinnstein, auf Gullys, vor Ein- und Ausfahrten, in Haltestellenbereichen und auf Radwegen gelagert werden.

    Hohe Strafen bei Verstoß

    Wenn ein Anlieger den nötigen Winterdienst in Berlin nicht durchführt, kann das Ordnungsamt eine Firma auf Kosten des Anliegers mit der Schneebeseitigung und Glättebekämpfung beauftragen. Außerdem stellt der unterlassene Winterdienst eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet wird. Wenn eine Person zu Schaden kommt, kann sogar ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Anlieger eingeleitet werden.

    Wir übernehmen Ihren Winterdienst in Berlin

    Wer seiner Streu- und Räumpflicht als Anlieger nicht nachkommt, muss mit hohen Strafen rechnen. Wir übernehmen gerne den Schneeräumdienst und die Glättebekämpfung vor Ihren Immobilien. Damit es vor Ihrem Objekt keine Ausrutscher gibt, befreien wir die Gehwege so schnell wie möglich von Eis und Schnee. Dafür legen wir beim Winterdienst immer eine Schippe drauf.

    Weitere Leistungen

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